Erneuerbare Energien Windkraft, Wasserkraft, Fotovoltaik, Biogas:
Die Endlichkeit fossiler Energieträger macht die Energiewende unumgänglich. Eine Sicherung der Energieversorgung ist nur durch den Ausbau der regenerativen Energien zu erreichen. Parallel wollen wir auch eine möglichst intakte Landschaft erhalten und fördern, die Lebensraum für Tiere und Pflanzen bietet.
Deshalb muss bei den Genehmigungsverfahren der Arten- und Naturschutz, sowie das Landschaftsbild eine hohe Wertigkeit haben. Es dürfen nicht die gleichen Fehler beim Erschließen der erneuerbaren Energien wiederholt werden, die bei der Erschließung fossiler Energien gemacht wurde. Dabei ist die veränderte Situation zu berücksichtigen das die Bestandsdichte wildlebender Tiere und Pflanzen dramatisch zurückgegangen ist. Beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien darf die Erhaltung der Artenvielfalt nicht als nachrangig abgetan werden.
Vorrangig ist die Vermeidung von Energieverschwendung gepaart mit Energieeffizienz. Die Kommunen und öffentlichen Einrichtungen sollten in diesem Zusammenhang eine Vorbildfunktion einnehmen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Bei der Windkraft sind einige der negativen Effekte bekannt, wie zum Beispiel der Vogelschlag. Die Beeinträchtigungen bei der Nutzung in Waldgebieten ist allerdings noch weitgehend unbekannt.
Der Ausbau der Wasserkraft steht dem Erhaltungsziel den Artenschwund zu stoppen in einem besonderen Maße entgegen, besonders angesichts des geringen Energiegewinns, der damit erzielt werden kann. Dies gilt im Besonderen bei Kleinstgewässern, bei denen der Eingriff in keinem Verhältnis zur Energieausbeute steht. Es ist nur eine naturverträgliche Wasserkraftnutzung in Bertacht zu ziehen, die auch diesen Sinn erfüllt.
Bei der Energiegewinnung durch Fotovoltaik, ist der Ausbau auf Gebäudedächern und der möglichst direkte Verbrauch das erklärte Ziel. Die Freiflächen- Anlagen stehen dem Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauches entgegen.
Die Biogasproduktion führt in der Praxis zu Monokulturen von Mais. Die von Biogasanlagen belegten Flächen (Maisanbau etc.) stehen der Nahrungsmittelproduktion und auch dem Naturschutz nicht zur Verfügung. Die Energiegewinnung durch Biogasanlagen ist vor diesem Hintergrund zu beschränken.
Beim Verbrauch vor Ort, erübrigen sich auch die Energieautobahnen, die wohl nur den Großkonzernen nutzen.
Atomstrom und Fracking lehnen wir Grünen grundsätzlich ab. Fracking ….. Grundwasser gefährdet .
Bezüge zur Bundespolitik in Sachen Energiewende
Die Entwicklung der Energiepolitik in unserem Lande wird angetrieben von schrecklichen Katastrophen (Tschernobyl, Fukushima) und von zumindest für Betroffene inakzeptabler Umweltzerstörung (z.B. Braunkohletagebau). Der Ausstieg aus der unverantwortlichen Atompolitik ist für uns Grüne ein Grundsatz. Der Ausstieg, war von der vorigen Regierung eigentlich nicht gewollt. Erst nach dem Unfall in Fukushima wurde sie durch die Empörung großer Teile der Bevölkerung dazu genötigt.
Derzeit lässt sich beobachten, dass die großen Energiekonzerne (RWE, Eon, Vattenfall und EnBW) und deren Hauptaktionäre ihren Einfluss geltend machen, um nicht weiter Anteile vom Kuchen zu verlieren. Die erneuerbaren Energien, die den Beweis erbracht haben, das die Lichter eben nicht ausgehen, und dass es möglich ist ohne fossile und atomare Brennstoffe eine weitgehende Energieversorgung sicherzustellen, werden nun systematisch ausgebremst. Die neue Devise lautet: Strom muss billig sein. Dabei bezahlen die privaten Verbraucher die niedrigen Preise der Großabnehmer. Damit wird der Anreiz Energie einzusparen erheblich abgeschwächt. Das Argument des billigen Stromes ist vorgeschoben. Der Bevölkerung wird der Schluß nahegelegt, dass die Energiegewinnung aus fossilen (auch atomaren) Energieträgern preiswert sei. Dabei bleiben viele Kosten in dieser Rechnung unberücksichtigt, z.B. der Atommüll und der Rückbau der Reaktoren, oder Ewigkeitskosten wie das Abpumpen des Grundwassers im Ruhrgebiet nach dem Kohleabbau.