Schutz der Fußgänger*innen vor deutlich zu schnell fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen. Für den Ort soll ein faires Konzept erarbeitet werden, für ein faires Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen.
Zur Sicherheit der Fahrradfahrer*innen innerorts – wo möglich ebenfalls in den Ortsteilen – generell 30 km/h-Zonen, die ein-deutig und deutlich beschildert sind. Fahrrad-Wanderwegenetz einrichten.
Straßenraumgestaltung entsprechend des 30 km Gebots zur Reduzierung von CO2, Lärm- und Feinstaubemissionen. Ein „Muss“ für einen Kurort um Lebensqualität und Umwelt zu erhalten.
Es soll möglich sein, im Hauptort viele Wege sicher und angenehm zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad zu erledigen. Alle Ortsteile brauchen eine nachhaltige Anbindung an den Zentralort.