Für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik muss ein zukunftsfähiges Ortsentwicklungskonzept her, damit bezahlbarer Wohnraum ohne Flächenfraß und Wildwuchs geschaffen werden kann – mit deutlichem Focus auf eine Klimaverträglichkeit. Hierbei sollten auch die Gartengestaltung(Verbot von Schottergärten bei Neubauten) und der Lebensraum von Bäumen, durch eine Baumsatzung mit einbezogen werden.
Die wuchtigen, überhöhten, zu engen und nur renditeori-entierten Investorenprojekte sind oftmals für Ortsbild und Lebensqualität gleichermaßen negativ.
Die Reduzierung von dunklen asphaltierten Parkplätzen (negati-ves Beispiel: Parkplatz an den Salzwelten) muss ein weiteres Ziel sein.
Flächennutzungs- und Bebauungspläne müssen zukünftig viel stärker den Natur- und Klimaschutz berücksichtigen. Die Erstellung eines zukunftsweisenden Landschaftsplans ist seit 44 Jahren vorgesehen aber bislang von den verantwortlichen Entscheidungsträgern nicht umgesetzt worden.
Vorgaben und Empfehlungen der Unteren Naturschutzbehörde müssen, anders als in der Vergangenheit, stärker eingehalten und kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung muss konsequent reagiert werden.